Kollektivarbeitsrecht
(Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern)
Wir besitzen im Bereich des BetrVG sowohl bei der Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten oder auch Konzernbetriebsräten als auch von Arbeitgebern langjährige Praxiserfahrung, wobei die Kenntnis der jeweils „anderen Seite“ uns dabei hilft, zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Gleichgültig, ob es sich um Umstrukturierungsmaßnahmen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen oder Verhandlungen über Vergütungsmodelle, betriebliche Altersversorgung oder Arbeitszeitregelungen handelt, bei uns können Sie sich darauf verlassen, in kompetenten Händen zu sein.
Dies gilt sowohl bei außergerichtlichen Beratungen in Bezug auf Betriebsvereinbarungen als auch bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.