Handels-
und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts von der Gründung über Umstrukturierungen bis zur Beendigung einer Firma und gestalten auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Verträge.
Bereits im Stadium der Gründung sollte durch rechtssichere Regelungen die Grundlage für ein dauerhaftes Miteinander der Gesellschafter geschaffen werden. Aber auch bei Trennung der Gesellschafter ist es wichtig für die Gesellschaft und die Gesellschafter optimale Lösungen zu finden und umzusetzen.
Darüber hinaus ist für eine Gesellschaft nichts ärgerlicher, als ein Streit oder die gegenseitige Blockade ihrer Gesellschafter. Im Gesellschaftsrecht empfiehlt es sich daher, rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Soweit gewünscht, entwickeln wir durch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmte optimale Lösungen für die Bedürfnisse meiner Mandanten. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen und empfehlen auf Nachfrage ausgewiesene Spezialisten für die steuerliche Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaften.